Das Erzbistum Paderborn hat jetzt das Verfahren veröffentlicht, nach dem die künftigen Seelsorgeräume im Rahmen der Pastoraltransformation festgelegt werden sollen. Bereits im April war bekannt gegeben worden, dass maximal 25 Seelsorgeräume entstehen. Nun ist klar: Grundlage für die Umschreibung bilden die 19 bestehenden Dekanate. Zuständig für den Prozess der Umschreibung vor Ort und erste Ansprechperson für alle Rückfragen aus Gemeinden, Gremien und Pastoralen Räumen sind die Dekanate. Sie organisieren in den nächsten Monaten Formate, bei denen hauptberuflich und ehrenamtlich Engagierte vor Ort beraten sollen, ob die Grenze des Dekanates für die Umschreibung des Seelsorgeraumes übernommen oder im Rahmen von Kriterien eine andere Umschreibung vorgeschlagen werden soll. Die Ergebnisse werden Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz bis Februar 2026 als Vorschlag übermittelt. Über die endgültige Umschreibung der Seelsorgeräume entscheidet der Erzbischof nach Beratung mit den diözesanen Gremien im März 2026. Das Verfahren wurde in den vergangenen Wochen den Dechanten, dem Diözesanpastoralrat sowie den Leitungen der Pastoralen Räume vorgestellt und auf Grundlage von Rückmeldungen überarbeitet.
Aktueller Stand der Transformation
